Diese Fortbildung erfüllt die gesetzliche Vorgabe nach § 4 der Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV).
Alle Praxisanleiter:innen müssen jährlich 24 Stunden Fortbildung absolvieren, um ihre Anleitungskompetenz aufrechtzuerhalten.
Bei uns kombinierst du rechtlich vorgeschriebene Inhalte mit neuen Ideen für deinen Berufsalltag – von Kommunikation und Lernbegleitung bis zu aktuellen Entwicklungen in der Pflege.
