Was kostet die Ausbildung und wie kann sie finanziert werden?
Ausbildungsbeitrag
Die monatlichen Kosten betragen 50 EUR für deine staatlich anerkannte Ausbildung.
Transparenz und Planbarkeit sind uns wichtig – deswegen gilt an unserer Beruflichen Schule das All-Inclusive-Prinzip: Alle vorgesehenen Leistungen, z.B. Exkursionen, Zertifikate, sind abgedeckt. Außerdem erfolgt keine Erhöhung der Schulgebühren während deiner Ausbildung.
Finanzierungstipps:
Von diesen Förderungen kannst du profitieren, damit du dich optimal auf deine Ausbildung konzentrieren kannst.
Schüler-BAföG
Das elternabhängige Schüler-BAföG ist für Auszubildende in der Erstausbildung geeignet, die das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Es wird als Vollzuschuss gewährt, muss also nicht zurückgezahlt werden. Die BAföG-Ausbildungsförderung kann beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- bzw. Kreisverwaltung oder online beantragt werden.
BAföG für Personen über 45, in der Zweitausbildung oder für Vollwaisen
Das elternunabhängige BAföG kann nur in Ausnahmefällen beantragt werden, etwa dann, wenn der:die Auszubildende Vollwaise ist oder keine Unterhaltspflicht der Eltern besteht. Wer vor Beginn der Ausbildung bereits über 45 Jahre alt ist, hat unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Anspruch auf BAföG, beispielsweise werden Erziehungszeiten angerechnet. Auch eine Zweitausbildung kann unter bestimmten Umständen durch BAföG gefördert werden, zum Beispiel dann, wenn die abgeschlossene Erstausbildung mit einer Dauer von mindestens drei Jahren zu einem berufsqualifizierenden Abschluss geführt hat. Die Rechtslage ist komplex, deswegen empfehlen wir eine Beratung mit Experten:innen der BAföG-Stellen.
Mehr Informationen: www.bafög.de oder BAföG-Hotline: 0800-223 6341
Aufstiegs-Bafög
Fachschüler:innen in Ausbildung erhalten in der Vollzeitausbildung das sogenannte Aufstiegs-BAföG. Die Höhe beträgt rund 963 EUR. Dieser Betrag wird als Vollzuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden. Je nach persönlicher Lebenssituation erhöht sich die Förderung (z.B. Zuschuss für jedes eigene, im eigenen Haushalt lebende Kind: 232 EUR). Zusätzlich wird das Schulgeld zu 50 % als Vollzuschuss gefördert, bei erfolgreichem Abschluss sogar mit 75 %.
Mehr Informationen: www.aufstiegs-bafoeg.de
KfW-Kredit
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und vergibt zinsgünstige Bildungs- und Studienkredite. Der KfW-Bildungskredit eignet sich zur Unterstützung von Auszubildenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen (die letzten 24 Monate) und wird im Rahmen des Bildungskreditprogramms als zinsgünstiges Darlehen angeboten, das in monatlichen Raten von bis zu 300 EUR ausgezahlt wird. Der Bildungskredit gilt ausschließlich für förderfähige Vollzeitausbildungen und kann auch zusätzlich zum oder nach dem BAföG beantragt werden. Die Förderung in Höhe von insgesamt bis zu 7.200 EUR erfolgt maximal bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres. Die Rückzahlungsphase beginnt vier Jahre nach der ersten Auszahlung.
Berufsausbildung absetzen und Steuern sparen
Du kannst die Schulgebühren steuerlich geltend machen. Dabei hängt dein Einsparpotenzial von einigen grundlegenden Fakten ab: Ist die Ausbildung deine erste Berufsausbildung, können die Schulgebühren als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Eine Zweitausbildung kann über die Werbungskosten geltend gemacht werden und als Verlustvortrag sogar in die darauffolgenden Jahre „mitgenommen“ werden. Eltern können die Ausbildungskosten ihrer Kinder auch absetzen: Pro Kind können 30 % des Schulgeldes – höchstens aber 5.000 EUR pro Jahr – steuerlich als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Voraussetzung für die Absetzbarkeit ist, dass ein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibeträge besteht.
Kindergeld
Der Kindergeldanspruch in Höhe von 259 EUR kann sich über das 18. Lebensjahr hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres verlängern, wenn du in dieser Zeit eine Ausbildung absolvierst.
Wohngeld
In Abhängigkeit der Mietkosten ist bei alleinlebenden Auszubildenden die Zahlung von Wohngeld möglich (circa 300 EUR).